Ausfallgebühren
Wird die Teilnahme an einem Seminar abgesagt, fallen Ausfallgebühren an.
Bei Fortbildungen und Ferienseminaren:
- Bei Absage (gilt bei allen Begründungen) behalten wir 25 % des Teilnehmerbeitrages als Verwaltungs- und Aufwandspauschale ein.
- Ab zwei Wochen vor Seminarbeginn erheben wir eine Ausfallgebühr von 50 %.
- Ab drei Tage vor Seminarbeginn behalten wir den gesamten Teilnehmerbeitrag ein.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
